Allgemeine Geschäftsbedingungen der Buskontakt-Hamburg Fleck GmbH

§ 1 Allgemeines, Anwendungsbereich

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, finden Anwendung auf die zwischen dem Auftraggeber und der Buskontakt-Hamburg Fleck GmbH geschlossenen Verträge, soweit nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der Buskontakt-Hamburg Fleck GmbH ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern sind die Mitarbeiter der Buskontakt-Hamburg Fleck GmbH nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

Mangelnder Widerspruch / Schweigen kann unter keinen Umständen als Zustimmung oder überhaupt als eine Willenserklärung gelten.

(2) Auftraggeber im Sinne von Absatz 1 können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von §§ 13, 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sein.

(3) Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Vorschriften des Mietrechts gemäß der §§ 535 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Dienstleistungen der Buskontakt-Hamburg Fleck GmbH auf der Webseite www.buskontakt-hamburg.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).

(2) Ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Buskontakt-Hamburg Fleck GmbH kommt zustande, sobald die Buskontakt-Hamburg Fleck GmbH das Angebot des Auftraggebers entweder schriftlich, per Telefax oder per E-Mail annimmt und dem Auftraggeber die Auftragsbestätigung der Buskontakt-Hamburg Fleck GmbH schriftlich, per Telefax oder per E-Mail zugeht. Der Auftraggeber erkennt mit der Buchung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Buskontakt-Hamburg Fleck GmbH an.

(3) Auftraggeber können die Dienstleistungen der Buskontakt-Hamburg Fleck GmbH nicht nur über die in Absatz 1 genannte Webseite buchen, sondern auch mündlich, per Telefon oder per Telefax.

(4) Bei offensichtlichen Druck-, Schreib- oder Rechenfehlern, die sich auf das Angebot, die Vertragsvereinbarung, die Rechnung oder die Auftragsbestätigung beziehen, ist die Buskontakt-Hamburg Fleck GmbH berechtigt, entsprechende Anpassungen bzw. Korrekturen vorzunehmen.

(5) Erfolgt die Annahme durch den Auftraggeber unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen an, so gilt dies als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag. Ein Vertrag kommt in diesem Fall erst durch eine Bestätigung der Buskontakt-Hamburg Fleck GmbH zustande.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise der Buskontakt-Hamburg Fleck GmbH schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Die Reiseangebote der Buskontakt-Hamburg Fleck GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Liegen die An- und Abfahrten zum Treffpunkt innerhalb der Stadtgrenzen der Freien und Hansestadt Hamburg, erfolgt die vertraglich vereinbarten Leistungen durch gleichwertige Leistungen zu ersetzen. Dies setzt

allerdings voraus, dass die Änderungen dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt werden. Darüber hinaus bietet die Buskontakt-Hamburg Fleck GmbH dem Auftraggeber eine kostenlose Umbuchung oder Stornierung der gebuchten Reise an.

(3) Die Fahrtroute wird bei Vertragsschluss schriftlich vereinbart. Die Buskontakt-Hamburg Fleck GmbH behält sich indes das Recht vor, die vertraglich vereinbarte Fahrtroute zu ändern, wenn besondere äußere Umstände bzw. Witterungsbedingungen wie beispielsweise Verkehrsbehinderungen, Glatteis oder Schneefall, die Reise in besonderem Maße erschweren bzw. behindern.

(4) Für Verzögerungen der Rückfahrt, die der Auftraggeber zu vertreten hat, wird ein Betrag in Höhe von EUR 50,00 (inkl. MwSt.) je angefangene halbe Stunde berechnet. Treten Verspätungen ein, die durch die Fahrgäste oder durch den Auftraggeber schuldhaft verursacht werden, behält sich die Buskontakt-Hamburg Fleck GmbH damit zusammenhängende Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.

(5) Für am Reisetag zwischen dem Auftraggeber und dem Busfahrer der Buskontakt-Hamburg Fleck GmbH vereinbarte Änderungen, gilt folgende Kostenberechnung:

a) EUR 50,00 (inkl. MwSt.) je angefangene halbe Stunde, die der Busfahrer der Buskontakt-Hamburg Fleck GmbH für den Auftraggeber infolge von Mehrleistungen zur Verfügung steht bzw. im Einsatz ist,

b) EUR 1,50 (inkl. MwSt.) je Mehrkilometer, der aufgrund einer vom Auftraggeber gewünschten Routenänderung anfällt.

(6) Die Buskontakt-Hamburg Fleck GmbH ist zu nachfolgenden Leistungen nicht verpflichtet, weil sie nicht zum Gegenstand des Vertrags sind:

a) die Betreuung und Beaufsichtigung der Insassen, insbesondere Kinder, Jugendliche, ältere und hilfebedürftige Personen,

b) die Beaufsichtigung persönlicher Besitztümer und Wertgegenstände, die der Fahrgast im Innenraum des Fahrzeuges zurückgelassen hat,

c) die Beaufsichtigung und Kontrolle der Gepäckstücke beispielsweise vor dem Beladen sowie nach dem Entladen des Fahrzeuges,

d) zusätzliche Informationen über gesetzliche Richtlinien, insbesondere Passangelegenheiten, gesundheitliche Vorsorgemaßnahmen sowie Zollvorschriften und deren Einhaltung.

§ 5 Einhaltung von Lenk-, Schicht- und Ruhezeiten

Im Omnibusverkehr sind die gesetzlichen Lenk-, Schicht- und Ruhezeiten nach der Fahrpersonalverordnung (FPersV) in Verbindung mit Artikel 4, 6 bis 9 und 12 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates (ABl. EU Nr. L 102 S. 1) einzuhalten.

§ 6 Nebenkosten

In dem vertraglich vereinbarten Preis sind keine Nebenkosten enthalten. Unter Nebenkosten fallen insbesondere Straßen-, Fähr-, Brücken- und Parkgebühren sowie die Übernachtungskosten für das Personal. Diese Nebenkosten sind ausschließlich von dem Auftraggeber zu tragen.

§ 7 Verhalten im Fahrzeug

(1) Im Fahrzeug ist das Rauchen untersagt. Dieses Verbot bezieht sich auch auf E- Zigaretten. Der Busfahrer kann aber in Abstimmung mit den Fahrgästen die Fahrt für eine Raucherpause unterbrechen.

(2) Die Fahrgäste haben während der gesamten Fahrt den Sicherheitsgurt anzulegen und haben den Anweisungen des Personals der Buskontakt-Hamburg Fleck GmbH Folge zu leisten.

(3) Die Bustoilette sollte nur in dringenden Fällen benutzt werden. Bei Stadtfahrten und auf Landstraßen ist die Toilette zur Vermeidung von Verletzungen nicht zu benutzen. Die vor Stopps mitgeteilten Abfahrtszeiten sind unbedingt einzuhalten.

(4) Wird der Fahrzeuginnenraum oder das Fahrzeug durch den Auftraggeber oder durch Teilnehmer der Fahrt verschmutzt, haben diese die Reinigungskosten zu tragen. Hiermit zusammenhängende Schadensersatzansprüche, die daraus resultieren können, dass der Bus nicht mehr oder erst zu einem späteren Zeitpunkt eingesetzt werden kann, behält sich Buskontakt-Hamburg Fleck GmbH ausdrücklich vor.

(5) Beschädigungen im Innen- und Außenbereich des Busses, die durch den Auftraggeber oder durch einen bzw. mehre Teilnehmer der Reise verursacht werden, sind dem Fahrpersonal der Buskontakt-Hamburg Fleck GmbH unverzüglich anzuzeigen. Festgestellte Schäden am Fahrzeug werden durch das Fahrpersonal der Buskontakt-Hamburg Fleck GmbH schriftlich aufgenommen und dem Auftraggeber im unmittelbaren Anschluss mitgeteilt, spätestens jedoch bis zu einem etwaigen Folgeauftrag. Diese Mitteilung an den Auftraggeber erfolgt unmittelbar nach der Kontrolle des Busses.

Für schuldhafte verursachte Schäden an einem Fahrzeug haftet der Auftraggeber bzw. der Teilnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 8 Umbuchung/Rücktritt durch den Auftraggeber

(1) Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, vor dem Fahrtantritt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat die Buskontakt-Hamburg Fleck GmbH das Recht, gegenüber dem Auftraggeber eine angemessene Entschädigung geltend zu machen.

(2) Buskontakt-Hamburg Fleck GmbH pauschaliert seinen Entschädigungsanspruch danach wie folgt:

• bis 30 Tage vor dem vereinbarten Fahrtantritt: 20 % des vereinbarten Preises

• bis 14 Tage vor dem vereinbarten Fahrtantritt: 50 % des vereinbarten Preises

• bis 7 Tage vor dem vereinbarten Fahrtantritt: 70 % des vereinbarten Preises,

wenn der Auftraggeber nicht ausdrücklich nachweist, dass ein Schaden des Auftragnehmers überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

Für den Fall, dass der Auftraggeber kurzfristig von der vereinbarten Fahrt zurücktritt oder am Tag der Fahrt nicht am vereinbarten Ort erscheint, wird der vereinbarte Preis in voller Höhe fällig. Damit zusammenhängende Schadensersatzansprüche behält sich Buskontakt-Hamburg Fleck GmbH ausdrücklich vor.

(3) Für Umbuchungen, die der Auftraggeber bis drei Wochen vor dem vereinbarten Fahrtantritt vornimmt, entstehen keine weiteren Kosten. Saisonbedingte Aufschläge sind von dieser Regelung

allerdings ausgeschlossen. Danach wird eine Umbuchungspauschale von mindestens 25 Prozent des vereinbarten Preises (inkl. MwSt.) erhoben.

§ 9 Rücktritt durch Buskontakt-Hamburg Fleck GmbH

(1) Der Auftragnehmer ist zum Rücktritt vom Vertrag unter den nachfolgend genannten Bedingungen berechtigt:

(2) Der Auftraggeber befindet sich im Zahlungsverzug oder verstößt in sonstiger Weise gegen die vereinbarten Vertragsbedingungen.

(3) Technischer Defekt des eingesetzten Busses, den Buskontakt-Hamburg Fleck GmbH nicht zu vertreten hat.

(4) Reiseteilnehmer stören die Fahrt.

(5) Witterungsbedingte und nicht vorhersehbare Einflüsse behindern die Fahrt.

(6) Höhere Gewalt.

§ 10 Haftung

Buskontakt-Hamburg Fleck GmbH haftet nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen:

(1) Buskontakt-Hamburg Fleck GmbH haftet für die sorgfältige Planung der Busfahrt, die gewissenhafte Auswahl und Aufsicht der Leistungsträger, die ordentliche Durchführung vertraglich vereinbarter Leistungen sowie die Richtigkeit der Reise- und Leistungsbeschreibungen.

(2) Für Schäden, die durch Buskontakt-Hamburg Fleck GmbH oder durch deren gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, haftet Buskontakt-Hamburg Fleck GmbH unbeschränkt.

(3) In Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet Buskontakt-Hamburg Fleck GmbH nicht. Im Übrigen ist die Haftung der Buskontakt-Hamburg Fleck GmbH für leicht fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen des Diensteanbieters.

(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von Arglist, im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, für die Verletzung von Garantien sowie für Ansprüche aus Produkthaftung.

(5) Die Bestimmung des § 23 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) bleibt unberührt. Die Haftung für Sachschäden ist ausgeschlossen, als es sich um einen Schaden an einer Sache handelt, die ein beförderter Fahrgast bei sich trägt oder mit sich führt und der Schaden im Einzelfall einen Betrag von EUR 1.000,00 übersteigt und weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht.

(5) Für außervertragliche Leistungen, wie beispielsweise Hotelunterkünfte, Bahn- und Taxifahrten, Museums-, Theater-, Restaurant- und Ausstellungsbesuche, übernimmt die Buskontakt-Hamburg Fleck GmbH keine Haftung.

§ 11 Mitwirkungspflicht

Der Auftraggeber sowie die Teilnehmer einer Gruppenfahrt haben bei unvorhergesehenen Störungen oder Behinderungen dahingehend mitzuwirken, dass Schäden während des Einsatzes des Busses

vermieden werden. Etwaige Schäden oder Beanstandungen sind vom Auftraggeber und den Teilnehmern ohne schuldhaftes Zögern gegenüber der Buskontakt-Hamburg Fleck GmbH anzuzeigen.

§ 12 Datenschutz

Zu den Qualitätsansprüchen der Buskontakt-Hamburg Fleck GmbH gehört es, verantwortungsbewusst mit den persönlichen Daten des Auftraggebers umzugehen. Die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden personenbezogenen Daten werden von der Buskontakt-Hamburg Fleck GmbH nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. Buskontakt-Hamburg Fleck GmbH behandelt die personenbezogenen Daten des Auftraggebers vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts und gibt diese Daten nicht an Dritte weiter.

§ 13 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Auf vorliegendes Vertragsverhältnis zwischen der Buskontakt-Hamburg Fleck GmbH und dem Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

(2) Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz des Auftragnehmers. Dieser ist zurzeit Lübeck.

(3) Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten ist Lübeck. Buskontakt-Hamburg Fleck GmbH ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

(4) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Buskontakt-Hamburg Fleck GmbH und dem Auftraggeber nach Wahl der Buskontakt-Hamburg Fleck GmbH Lübeck (Ort) oder der Sitz des Auftraggebers. Für Klagen gegen den Auftragnehmer ist in diesen Fällen jedoch Lübeck (Ort) ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

(5) Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 haben. Einzelheiten dazu finden sich in Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und unter der Internetadresse: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@buskontakt-hamburg.de. Wir weisen nach § 36 VSBG darauf hin, dass wir nicht verpflichtet sind, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 14 Sonstiges

(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrags haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vertragsbestimmung.

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.

Mai 2018